GANZTAGSKONZEPT

1. Konzeption des Ganztagsangebots

1.1. Das Ganztagsangebot und die Ziele und Schwerpunkte der pädagogischen Arbeit an der KGS Schwanewede
Die Gesamtkonferenz der KGS Schwanewede hält die Einrichtung einer verbindlichen Ganztagsschule für alle für die geeignetste Entwicklungsmaßnahme zur Unterstützung seiner pädagogischen Intentionen. Diese Ganztagsschule sollte durch Verfügbarkeit zusätzlicher Sollstunden für Lehrkräfte/eines Budgets in der Lage sein, Erziehung und Betreuung vordringlich in einer Hand, nämlich in Hand der Lehrkräfte zu belassen. Angebote von außerhalb der Schule sollten erst nachrangig eingebunden werden. Der Schultag sollte biologisch und pädagogisch sinnvoll strukturiert werden können, Freizeit- und Unterrichtsangebote sollten dementsprechend über den Tag verteilt werden können. Es sollte eine „Lebensschule ganzheitlicher Art“ (vgl. Stefan Appel, Professionelle Ganztagsschulberatung, in: Schulmanagement 1/2005, S. 8) angestrebt werden. Eine „verlängerte Halbtagsschule mit Suppenausgabe“ (ebd.) sollte vermieden werden.

Mit Priorität sollten folgende Fortschritte erzielbar sein:

  • Unterrichtsbereich und außerunterrichtlicher Bereich sollten aufeinander bezogen werden können
  • neue Lern- und Aufgabenarten sollten den außerunterrichtlichen Bereich nutzen können, mit den entsprechenden Rückwirkungen auf den Unterricht (experimentelle Aufgaben, Beobachtungsaufgaben, Gruppenaufgaben, projektorientierte Aufgaben)
  • der außerunterrichtliche Bereich sollte Hilfe zur Öffnung von Unterricht bieten und damit die Belastung des Unterrichtsbereiches durch abwesende Lerngruppen senken helfen
  • der außerunterrichtliche Bereich sollte neben der Methodenkompetenz auch die Sozialkompetenz verbessern helfen und Möglichkeiten zur sinnvollen Freizeitgestaltung vermitteln.

Die Gesamtkonferenz hat allerdings – mit Bedauern und unter Protest – erkennen müssen, dass die Waldschule Schwanewede unter den gegebenen Bedingungen aus folgenden Gründen keine Ganztagsschule in der gewünschten Form werden kann:

  • Die Waldschule ist als KGS und einzige Sek I- und Sek II- Schule in der Gemeinde eine ersetzende Schulform. Würde die Waldschule eine gebundene Ganztagsschule, gäbe es mit den Regelschulen im 20 km entfernten Osterholz-Scharmbeck für die Eltern in der Gemeinde zwar eine formelle, aber keine reale Alternative. Sie würden in den meisten Fällen zu etwas gezwungen, was sie nicht wirklich wollen (in einer Elternumfrage aus dem Jahre 2003 wollten bei knapp 1500 Schülerinnen und Schülern nur ca. 200 Familien eine Ganztagsschule für ihre Kinder).
  • Eine grundlegende Umstellung des Tagesrhythmus wird für die Waldschule so lange ausgeschlossen bleiben, wie der vormittägliche Schülerinnen- und Schülertransport vom Verbund mit dem Zubringerdienst zu den berufsbildenden Schulen abhängig ist. Diese Erkenntnis ist zwar ernüchternd, öffnet aber die Möglichkeit eines Systems mit offenem Nachmittagsangebot.
  • Angesichts der finanziellen Lage des Landes und der Prioritäten des MK gibt es gegenwärtig keine Hoffnung auf Zuschläge aus dem Ganztagserlass.

Die Gesamtkonferenz verschließt nicht die Augen davor, dass die Umwandlung der Waldschule in eine Schule mit einem offenen Nachmittagsangebot unter vorläufigem Verzicht auf Ganztagszuschläge gemäß 8.2 des Ganztagserlasses ein erster Schritt auf dem Wege zur angestrebten Struktur sein kann.

Grundsätzlich soll demnach die Ausweitung des schulischen Angebots auf den Nachmittag eine Intensivierung und Ausweitung der pädagogischen Arbeit an der Waldschule Schwanewede ermöglichen. Die Angebote orientieren sich daher an den in Abschnitt 2. dargestellten Zielen und Schwerpunkten.

In diesem Rahmen sollen sie vor allem helfen

  • Maßnahmen aus dem Konzept zur besonderen Förderung von Hauptschülerinnen und Hauptschülern unter Einbeziehung der sozialpädagogischen Kraft sinnvoll umzusetzen und zu stärken
  • sozial- und lernschwachen Schülerinnen und Schülern bessere Bildungschancen zu ermöglichen und ihre „Bewerbungsfähigkeit“ zu verbessern
  • die Quote von Schulabgängern ohne Abschluss zu senken
  • die deutschsprachigen Kompetenzen von Anderssprachigen zu verbessern
  • Schülerinnen und Schüler aller Schulformen individuell zu fordern und zu fördern
  • leistungsstarke Schülerinnen und Schüler sowie besondere Begabungen besser zu fördern
  • Selbständigkeit und Eigenverantwortung für den Lernprozess zu stärken
  • die Bandbreite an möglichen Erfahrungen zu erweitern
  • besser auf den Übergang in die Berufsausbildung und das Studium vorzubereiten
  • sinnvolle Lebensplanung und Freizeitgestaltung zu ermöglichen
  • gemeinsame Erfahrungen und Erfolge zu vermitteln, ungeachtet des sozialen bzw. schulischen Hintergrunds (Zweigzugehörigkeit)
  • Schülerinnen und Schüler vermehrt als Mitverantwortliche für die Gestaltung von Angeboten und des Lebens in der Schulgemeinschaft zu gewinnen
  • die Verbundenheit der Schülerinnen und Schüler mit ihrer Schule zu stärken, vor allem angesichts der stetig steigenden Schülerzahlen
  • soziale Handlungskompetenzen zu vermitteln

Darüber hinaus ergeben sich Verbesserungen für die Schule selbst und für weitere an der Schule beteiligte Gruppen.
Berufstätige und/oder Alleinerziehende werden durch längere schulische Betreuungs-zeiten und das Angebot einer regelmäßigen Mittagsverpflegung entlastet.
Die regionale Einbindung der Schule wird durch die verstärkte Kooperation mit außerschulischen Partnern intensiviert. Die Organisation zusätzlicher Angebote auch durch Kooperationspartner sowie z.B. die Einbindung von Förderunterricht und Hausaufgabenhilfe kann den Bedürfnissen von Familien Rechnung tragen und gleichzeitig die Betreuung von Schülerin¬nen und Schülern verbessern.
Der Schulträger erhält die Möglichkeit IZBB-Mittel zu beantragen. Investitionen in die Verbesserung der Aufenthaltsqualität der Schule (räumliches Angebot, Freizeitbereiche, Mittagstisch, Ausstattung, Arbeitsplätze für Lehrkräfte) können zu 90% durch diese Mittel gefördert werden (Beispiele siehe 4.2.).
Auch im personellen Bereich, vor allem bei Sekretariaten, Bibliothek und Hausmeistern, wird der Schulträger aufstocken müssen.
Schülerinnen und Schüler werden von der verbesserten räumlichen, sächlichen und personellen Ausstattung ihrer Schule profitieren können. Dies gilt vor allem für die Einrichtungen zur Betreuung, Verpflegung und Freizeitgestaltung.
Weit über 300 Schülerinnen und Schüler nutzen gegenwärtig die Angebote im wahlfreien Bereich. Dabei ist es über viele Jahre und trotz der Zwänge des Pflichtunterrichts gelungen, die den pädagogischen Schwerpunkten ent¬sprechenden Angebote auch zu gewährleisten. Mit der Erweiterung der Stundentafeln gerät dieses Ziel zunehmend in Gefahr. Die wahlfreien Angebote der Schule sind über die ganze Woche verteilt. Der Schülertransport nach dem 5. Block ist gewährleistet.

1.2. Angebote durch Lehrkräfte

Der Angebotsumfang ist hier existentiell abhängig von der verfügbaren Anzahl an Lehrersollstunden und der Priorität einer Abdeckung des Pflichtunterrichts. Es ist kaum zu erwarten, dass sich hier größere Spielräume ergeben werden. Daher sollen zusätzliche Angebote zur Stärkung der Erziehungsziele und pädagogischen Schwerpunkte der KGS Schwanewede mit Priorität der Förderung von Hauptschülerinnen und –schülern sowie der Betreuung einer verstärkten Einbindung von Schülerinnen und Schülern in die Gestaltung des Ganztags insgesamt dienen.
den Unterricht unterstützende Angebote

  • „Keiner ohne Abschluss“
  • Fördermaßnahmen
  • selbstgelenktes Arbeiten an aus dem Unterricht erwachsenden Aufträgen

AGs

  • Busbegleiter
  • Schülerfirma (z.B. Zweiradservice)
  • Gestaltung des Lebensraums „Schule“
  • AG „Wirtschaft, Geld, Soziales“
  • „Europa“-AG
  • AG „Kommunikation“ (Rhetorik, Moderation, Präsentation, freies Sprechen)

Projekte

Arbeitslehre: Projekt Lebensplanung

  • jeweils vier 3-monatige Projekte zu verschiedenen Themen in Zusammenarbeit mit Institutionen wie z.B. Jugendamt, Diakonie, pro Familia
  • Lernführerschein (für das Internet, ausgehend von „Lernen lernen“)

Betreuung von Gemeinschaftsdiensten der Schülerinnen/Schüler
Fächerübergreifende Konzepte der Fachbereiche

1.3. Kooperationsvorhaben (Einbindung Dritter)

Die Einbindung Dritter muss vor allem sicherstellen, dass die jeweils gültigen Erlasse und Richtlinien sowie die schulinternen Übereinkünfte eingehalten werden, sowie dass die Vereinbarungen so verpflichtend gestaltet werden, dass für Schule, Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigte verlässliche Angebote daraus erwachsen. Bestehende Kooperationen müssen genutzt und ausgebaut werden.
Alle aus dieser Einbindung erwachsenden Angebote müssen in enger Kooperation mit der Schulleitung und den Fachbereichen durchgeführt und sorgfältig dokumentiert werden. Der Leiter des neu geschaffenen Fachbereiches „Sport und wahlfreies Angebot“ ist federführend und koordinierend zuständig. Das Kollegium der Schule legt Wert darauf, dass Anbieter in die pädagogischen Entscheidungsprozesse der Schule eingebunden werden.
Darüber hinaus muss darauf geachtet werden, dass die Vertragsgestaltung den Gepflogenheiten der öffentlichen Arbeitgeber entspricht.
Keinesfalls sollen Inhaber sogenannter „Prämienjobs“ gemäß „Hartz IV“ in das pädagogische Angebot der Schule eingebunden werden.

  • Kooperation mit lokalen Firmen
    ergänzendes Angebot zum Praxistag
  • Weser-Ems-Bus/v. Rahden
    Schulung, Unterstützung, mögl. Zertifizierung der Busbegleiter
  • Volksbank Schwanewede
    Bewerbertraining
  • Sportverbände
    Übungsleiterausbildung
  • HSG Schwanewede
    Handball (Kooperation besteht bereits)
  • TV Schwanewede
    Leichtathletik-AG
  • Verband der clubfreien Golfer/Golf-Club Bremer Schweiz
    Golf
    Die Kooperation besteht bereits für den Oberstufensport. Auch eine AG für die 6. Klassen der damaligen Orientierungsstufe wurde schon einmal kooperativ und mit finanzieller Unterstützung des Verbandes durchgeführt.
  • DLRG
    Retten/Tauchen
  • Naturfreunde/Förster
  • Einzelanbieter
    Schulungen für Schülervertreterinnen und Schülervertreter
    ITG + praktische Nutzung der EDV

1.4. Mögliche Einbindung einer sozialpädagogischen Kraft

  • Schulung der Busbegleiter (Kooperation mit den Firmen Weser-Ems-Bus/v. Rahden)
  • Streitschlichter
  • Sozialtraining
  • Angebote im Rahmen der Förderung benachteiligter Jugendlicher
  • Betreuung und Förderung von Jugendamtsfällen
  • Beratungsangebote
  • Förderung von nicht-deutschsprachigen Jugendlichen

1.5. Angebote durch Schülerinnen und Schüler (mit Zertifizierung)

Vor allem im Schwerpunktbereich „Selbständigkeit und Übernahme von Verantwortung für sich selbst und andere“ liegen die Ziele einer Intensivierung der Mitarbeit und Mitbestimmung von Schülerinnen und Schülern.
Wichtig ist, dass dieser Angebotsbereich im Wesentlichen die Vorschläge und Wünsche der Schülerinnen und Schüler selbst berücksichtigt und soweit wie möglich umsetzt.
Ein ebenso wichtiger Aspekt ist die Notwendigkeit, dass Schülerinnen und Schüler gemeinschaftsdienliche Tätigkeiten übernehmen. Das Konzept der ganztägigen Betreuung, bzw. der Ausweitung des Lebens- und Erfahrungsraums Schule auf die Nachmittage wäre ohne eine intensive Einbindung der zahlenmäßig größten an der Schule beteiligten Gruppe weder pädagogisch sinnvoll noch praktisch umsetzbar.
Die erfolgreiche Mithilfe/Mitarbeit in diesem Angebotsbereich muss für Schülerinnen und Schüler einen persönlichen Nutzen haben können. Daher erhalten die Personen, die sich hier entsprechend engagiert haben, ein Zertifikat oder eine Bescheinigung der Schule, welche z.B. einer Bewerbungsakte beigefügt werden kann.

  • Hausaufgabenhilfe
  • Gestaltung der aktiven Pause (Betreuung/Spielgeräteausgabe/teamworker.de) und Betreuung der Schülerinnen und Schüler mit Unterrichtsschluss nach der fünften Stunde
  • Schulbusbegleiter
  • Aktivierung der Schülervertretung
    Übernahme unterstützender Aufgaben
    Beteiligung an Angebotskonzeptionen
    Debattierclub
    Organisation von Klassenpatenschaften
  • Schüler- AGs
    Musikgruppen
    Sport-AGs/Schulmannschaften

1.6 Öffentlichkeitsarbeit

Zentrales Instrument der Information für die Schulöffentlichkeit und weitere Interessierte ist mittlerweile die Internetpräsenz der Waldschule Schwanewede geworden (waldschule-schwanewede.de). In einer Rubrik „Aktuelles“ wird beständig über aktuelle Entwicklungen berichtet. International ist die Schule in den Homepages ihrer Partnerschulen vertreten.
Die regionale und lokale Öffentlichkeit hat durch Berichte in den örtlichen Medien (Weser Kurier > Nord Kurier, Osterholzer Kreisblatt, Anzeigenblätter, z.T. auch Radio Bremen mit der Sendung „Buten und Binnen“) die Möglichkeit, regen Anteil an den Aktivitäten der KGS Schwanewede zu nehmen.
Dem öffentlichen Interesse an Informationen bezüglich der Entwicklung der Schule tragen wir durch die Weitergabe von Hintergrundinformationen, durch Pressegespräche und Einladungen zu Besichtigungen Rechnung. Im Rahmen von Ausstellungen und eines „Tages der offenen Tür“ sowie Schülerinnen- und Schülerpräsentationen werden wir die Öffentlichkeit, wie auch bisher, über die Aktivitäten der Schule auf dem Laufenden halten.

2. Organisation des offenen Ganztagsangebots

2.1. Zielgruppen und zeitlicher Rahmen

Das Angebot des offenen Nachmittags richtet sich an alle Zweige und Jahrgänge der Schule. Es soll für alle Jahrgänge gleichzeitig eingeführt werden. Wie bereits in Abschnitt 3.1. ausgeführt wurde, soll das offene Angebot für seine Nutzer einen Mehrwert im Sinne der pädagogischen Ziele und Schwerpunkte der Schule erbringen. Gleichzeitig sollen die ohnehin schon an vier Nachmittagen stattfindenden Veranstaltungen (Unterricht, Wahlpflichtunterricht, Wahlangebote) möglichst effizienter, vielfältiger und mit besseren pädagogischen Auswirkungen durchgeführt werden können. Dies wird umso wichtiger, je näher wir der Umsetzung der Stundentafeln in den Jahrgängen acht, neun und zehn (mit 33 und 34 Wochenstunden im Gymnasialzweig) rücken.
Aus den in 3.1 geschilderten Gründen haben sich die beteiligten Gremien der Schule entschlossen, die offene Form der Ganztagsschule an vier Wochentagen (Montag bis Donnerstag) nach 2.4 und 2.4.1 des Erlasses zur Ganztagsschule umzusetzen. Das bedeutet, dass es solche Schülerinnen und Schüler geben wird, die am Halbtagsunterricht und solche, die am Ganztagsangebot beteiligt sind. Die Anmeldung für das Ganztagsangebot ist freiwillig. Sie beinhaltet eine Verpflichtung zur Teilnahme für mindestens ein halbes Jahr. Die Nutzerinnen und Nutzer des Angebots können auf diese Weise Angebote nach persönlicher Neigung oder anderen für sie zutreffenden Kriterien wählen und sich ggf. nach einem halben Jahr neu orientieren. Die Angebote sind grundsätzlich zweigübergreifend, besonderer Wert soll auf Angebote im Rahmen der Förderung der Arbeit an der Hauptschule gelegt werden sowie auf solche Angebote, die das besondere Interesse von Hauptschülerinnen und Hauptschülern treffen. Wer am wahlfreien Angebot der Schule teilnehmen will, muss sich für den Ganztagsbetrieb anmelden. Daher wird eine Teilnahmezahl von etwa 500 vorwiegend jüngeren Schülerinnen und Schülern erwartet (vgl. Abschnitt 2).
Da Halbtagsschule und Schule am ganzen Tag nebeneinander geführt werden müssen, kann die zeitliche Organisation nur auf dem gegenwärtigen Zeitrahmen aufbauen. Die Schulwoche wird dementsprechend aus vier Tagen mit sechs Vormittags- und zwei Nachmittagsstunden bestehen. In der auf 50 Minuten verlängerten Mittagspause soll für alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit bestehen, ein ernährungsphysiologisch wertvolles und preisgünstiges Mittagessen einzunehmen. Der Schulvormittag beginnt um 07.40 Uhr und endet nach wie vor um 12.25 Uhr oder 13.05 Uhr, die Mittagspause dauert bis 14.05 Uhr, der Nachmittag endet um 15.25 Uhr. Die Mindestverweildauer von 7 ½ Zeitstunden ist damit gewährleistet. Ein entsprechender Schülerinnen- und Schülertransport ist gewährleistet.
Der Nachmittag wird (auch für Halbtagsschüler) teilweise mit Fachunterricht gefüllt werden müssen (Stundentafel), zum größten Teil sollen wahlfreie Angebote stattfinden. Diese müssen auf alle vier Nachmittage verteilt werden, damit die Raumkapazitäten besonders bei Sportstätten, naturwissenschaftlichen und künstlerisch-musischen Fachräumen möglichst effektiv ausgenutzt werden können. Bei einzelnen Kooperationsprojekten werden auch Einrichtungen außerschulischer Anbieter genutzt.

2.2. Mittagspause

Die Mittagspause soll einen Ausgleich für den Unterrichtsvormittag darstellen. In ihr sollen die Schülerinnen und Schüler sowohl ein Essen einnehmen als auch entspannen und ihrem Bewegungsdrang nachgeben können.
Für das Essensangebot der Mittagsverpflegung sorgt die Firma Weiser.
Eine Aufsicht in der Mensa wird durch Lehrkräfte gestellt, damit sichergestellt ist, dass soziales Lernen in den Bereichen Rücksicht, Ordnung, Toleranz und allgemeines Verhalten bei Tisch im Sinne der schulischen Schwerpunkte stattfindet. Bei jüngeren Klassen macht es Sinn, dass die Klassenlehrkräfte mit ihren Schülerinnen und Schülerinnen gemeinsam zum Essen gehen.
In der Mittagspause sollen darüber hinaus Angebote zur Entspannung und zum Bewegungsausgleich gemacht werden. Damit Sport und Spiel, Geselligkeit und Kommunikation oder Ruhe und Besinnung möglich werden, und damit die Anzahl der zu betreuenden Jugendlichen entzerrt wird, stehen entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung, d.h. der Freizeitbereich ist ausreichend groß. An dieser Stelle müssen die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler unbedingt befriedigt werden. Zum einen muss auch die Gestaltung der Mittagsfreizeit eine längere Anwesenheit an der Schule mittragen. Und zum anderen muss die zentrale Pause eine entspannende Wirkung haben und darf das Schulklima nicht durch Erzeugung von Stress, z.B. durch Langeweile oder räumliche Enge, verbunden mit hoher Lärmbelästigung, negativ belasten.

2.3. Raum- und Ausstattungskonzept

Dazu gehören die Einrichtungen für eine sinnvolle Gestaltung der Mittagspause und der Mittagsfreizeit.

  • Bereich für Mittagessen (Mensa) für ca. 150 – 200 Personen mit Essensausgabestellen, Mobiliar und Ausstattung, möglichst variabel auch für andere Zwecke nutzbar
  • Integration der Cafeteria in den zentralen Bereich der Schule und Erweiterung auf 80 Sitzplätze mit entsprechenden Kapazitäten der technischen Einrichtungen
  • Ausbau und Ausstattung von Pausenflächen und -hallen, Pausenhöfen, Sport und Spielbereichen (außen), Sporthallen
  • Bereich für Freizeitgestaltung (Spiele, Musik, Kicker, Billard, Basteln, Filmvorführungen)
  • Bereich für Ruhe- und Rückzugsräume für Schülerinnen und Schüler
  • Bereich für selbstgelenktes Lernen, Schülerarbeitsräume, Leseecken
  • Räume für Kooperationspartner
  • Arbeits- und Rückzugsräume für Lehrkräfte und anderes Personal (nicht Lehrerzimmer)
  • Räume für Schülerwerkstatt und Schülerfirma
  • Lager- und Aufbewahrungsräume bzw. –Möglichkeiten aller Art